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Teilnahmebedingungen

Für unsere offenen Ange­bote:

Für die Teil­nahme an unseren offe­nen Tre­ffs ist keine vorherige Anmel­dung erforder­lich. Die Anwe­sen­heit bei unseren Tre­ffs ist grund­sät­zlich frei­willig und kosten­frei.

Während der veröf­fentlichten Öff­nungszeiten des Jugendzen­trums kön­nen die jew­eils ange­sproch­enen Kinder und Jugendlichen ein­fach bei uns vor­bei kom­men und mit­machen. Eine Anwe­sen­heit­skon­trolle findet nicht statt. Die Kinder und Jugendlichen kön­nen inner­halb der angegebe­nen Öff­nungszeiten kom­men und gehen wie es ihnen passt.

Kinder und Jugendliche, welche sich während unserer Öff­nungszeiten aus dem Jugendzen­trum und dem zuge­höri­gen Gelände ent­fer­nen, entziehen sich unserer Auf­sicht­spflicht und wer­den nicht weiter von uns beauf­sichtigt.

Die Auf­sicht­spflicht unser­er­seits endet somit mit dem Ver­lassen unserer Einrichtung.

 

Für unsere Freizeiten, Aus­flüge und Projekte:

Für alle unsere Aus­flüge, Freizeiten und Ferien­ange­bote ist eine verbindliche Anmel­dung erforderlich.

Soll­ten Sie sich für eines unserer Ange­bote inter­essieren steht Ihnen auf unserer Home­page ein Online-​Anmeldeformular zur Ver­fü­gung. Sie erhal­ten eine Bestä­ti­gung sobald das Anmelde­for­mu­lar bei uns einge­gan­gen ist sowie weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Ver­anstal­tung nach Ablauf der Anmelde­frist per E-​Mail oder Post.

Den Teil­nah­me­beitrag bitte nicht in bar, son­dern nach Erhalt der Rech­nung per Über­weisung zahlen. Sollte der Teil­nah­me­beitrag bis zu Beginn der Ver­anstal­tung nicht voll­ständig bei der Gemeinde einge­gan­gen sein, so behal­ten wir uns vor, die Teil­nahme zu ver­weigern. Soll­ten Sie ihr Kind nach Ablauf der Anmelde­frist wieder abmelden, wird der Teil­nah­me­beitrag trotz­dem in voller Höhe fäl­lig. Wir empfehlen daher, für teure Freizeiten eine Reis­erück­trittsver­sicherung abzuschließen.
Es ist grund­sät­zlich möglich einen Zuschuss zum Teil­nah­me­beitrag zu beantra­gen. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach dem Fam­i­lieneinkom­men. Ein entsprechen­des Antrags­for­mu­lar kön­nen Sie in den Beiträ­gen der entsprechen­den Ange­bote und Pro­jekte auf unserer Inter­net­seite herunterladen.

Bei einer Begren­zung der Teil­nehmerzahl gilt die Rei­hen­folge der einge­gan­genen Regostrierun­gen. Unsere Plätze sind zunächst für Kinder und Jugendliche aus Bick­en­bach reserviert. Sind bis zum Anmelde­schluss jedoch nicht alle Plätze belegt, kön­nen auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemein­den teilnehmen.

Während all unserer Ange­bote und Freizeiten besteht für die Teilnehmer:innen eine Unfal­lver­sicherung durch die Unfal­lka­sse Hes­sen. Für son­stige Schä­den, ins­beson­dere für Sach­schä­den, übern­immt die Kinder– und Jugend­förderung keine Haf­tung.

Sowohl im Jugendzen­trum als auch bei Fahrten und Aus­flü­gen nutzen die Teilnehmer:innen die jew­eili­gen Ange­bote auf eigene Gefahr und haben die jew­eils vor Ort gel­tenden Regeln zu beachten.

Die Teilnehmer:innen wer­den von Mitarbeiter:innen der Kinder– und Jugend­förderung inner­halb der angegebe­nen Zeiten päd­a­gogisch betreut und beauf­sichtigt. Die Auf­sicht­spflicht vor und nach unseren Betreu­ungszeiten hat der Erziehungs­berechtigte.
Jugendliche ab 11 Jahren dür­fen sich in Grup­pen aus min­destens 3 Per­so­nen auf dem jew­eili­gen Gelände frei bewe­gen. Eine durchge­hende Auf­sicht­spflicht kann in diesem Fall nicht gewährleis­tet werden.

Bei Koop­er­a­tionspro­jek­ten mit anderen Ein­rich­tun­gen kann der Trans­port der Teilnehmer:innen auch in Fahrzeu­gen und durch Fahrer der Koop­er­a­tionspart­ner erfolgen.

Wir hal­ten uns bei all unseren Ver­anstal­tun­gen bezüglich Aus­ge­hzeiten, Diskothekenbe­suche, Alko­hol– und Tabakkon­sum ohne Aus­nahme an das Kinder– und Jugend­schutzge­setz.

Bei groben Regelver­stößen der Teilnehmer:innen behal­ten wir uns vor, diejeni­gen von unserer Ver­anstal­tung auszuschließen. In diesem Fall ist eine erziehungs­berechtigte Per­son verpflichtet die Betrof­fe­nen am jew­eili­gen Ver­anstal­tung­sort abzu­holen bzw. auf eigene Kosten eine betreute Heim­reise zu organisieren.