Kinder- und Jugendförderung der Gemeinde Bickenbach

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Elterninformationen und Anmeldeformular

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Anmeldeverfahren und Teilnahmebedingungen

Für alle unsere Ausflüge, Freizeiten und Ferienangebote ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, sobald der Teilnahmebeitrag vollständig bei der Gemeinde eingegangen ist.

Anmeldungen können entweder an der Servicestelle im Rathaus oder direkt im Jugendzentrum abgegeben oder eingeworfen werden.
Sie erhalten eine Bestätigung sobald das Anmeldeformular bei uns eingegangen ist sowie weitere Informationen zur Veranstaltung per E-Mail oder Post.

Den Teilnahmebeitrag bitte nicht in bar sondern per Überweisung zahlen. Alle nötigen Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail oder Post.
Sollte der Teilnahmebeitrag bis zu Beginn der Veranstaltung nicht vollständig bei der Gemeinde eingegangen sein, so behalten wir uns vor die Teilnahme zu verweigern.

Bei einer Begrenzung der Teilnehmerzahl gilt die Reihenfolge der eingegangenen verbindlichen Anmeldungen. Unsere Plätze sind zunächst für Kinder und Jugendliche aus Bickenbach reserviert. Sind bis zum Anmeldeschluss jedoch nicht alle Plätze belegt, können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden teilnehmen.

Sollten Sie ihr Kind nach Ablauf der Anmeldefrist wieder abmelden, wird der Teilnahmebeitrag trotzdem in voller Höhe fällig.
Wir empfehlen daher, für die Sommerfreizeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages zu beantragen.

Während all unserer Angebote und Freizeiten besteht für die Teilnehmer/innen eine Unfallversicherung durch die Unfallkasse Hessen.
Für sonstige Schäden, insbesondere für Sachschäden, übernimmt die Kinder- und Jugendförderung keine Haftung.

Sowohl im Jugendzentrum als auch bei Fahrten und Ausflügen nutzen die Teilnehmer/innen die jeweiligen Angebote auf eigene Gefahr und haben die jeweils vor Ort geltenden Regeln zu beachten. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen sich in Gruppen ab 3 Personen auf dem jeweiligen Gelände frei bewegen. Eine durchgehende Aufsichtspflicht kann in diesem Fall nicht gewährleistet werden.

Die Teilnehmer/innen werden von Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendförderung innerhalb der angegebenen Zeiten pädagogisch betreut und beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht vor und nach unseren Betreuungszeiten hat der Erziehungsberechtigte.

Bei groben Regelverstößen des/der Teilnehmers/in behalten wir uns vor, denjenigen oder diejenige von unserer Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet den/die Teilnehmer/in am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen bzw. auf eigene Kosten eine betreute Heimreise zu organisieren.

Für weitere Informationen oder wenn Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

Kontakt

Kinder- und Jugendförderung der Gemeinde Bickenbach

August-Bebel-Straße 1
64404 Bickenbach

Telefon: (06257) 61 85 4
Telefax: (06257) 93 93 98

mail (at) juze-bickenbach.de